Rechtsprechung
   RG, 11.12.1925 - Rep. VI 417/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1925,135
RG, 11.12.1925 - Rep. VI 417/25 (https://dejure.org/1925,135)
RG, Entscheidung vom 11.12.1925 - Rep. VI 417/25 (https://dejure.org/1925,135)
RG, Entscheidung vom 11. Dezember 1925 - Rep. VI 417/25 (https://dejure.org/1925,135)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1925,135) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Muß der als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt im Sinne des § 779 BGB. reine Tatsachen betreffen? 2. Kann auch bei der Gesamtvertretung durch mehrere Bevollmächtigte die bloße Erklärung nur eines Bevollmächtigten durch die nachträgliche Genehmigung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergleichsanfechtung; Gesamtvollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 112, 215
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 26.09.1963 - III ZR 129/62
    Jedoch hat das Reichsgericht in zahlreichen anderen Fällen dem beiderseitigen Rechtsirrtum bei der Lehre von der Geschäftsgrundlage sehr wohl Beachtung geschenkt (RGZ 108, 105; 112, 215/218; 122, 200; 126, 243; 141, 240/259; RG JW 1928, 400; JW 1929, 1456; JW 1932, 1132; Warn 1930 Nr. 93).
  • OLG Frankfurt, 02.12.1986 - 8 U 95/86

    Voraussetzungen eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses; Auslegung einer

    Unbeschadet der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein beiderseitiger Rechtsirrtum die Unwirksamkeit eines Vergleichs herbeizuführen vermag (vgl. Münchener Kommentar - Pecher, 2. Aufl. 1986, Rdnr. 40 zu § 779 BGB; Staudinger - Marburger, 12. Aufl. 1986, Rdnr. 65 f. zu § 779 BGB m. zahlr. Nachw. z. Rspr.), erscheint nach Wortlaut und Sinn des § 779 Abs. 1 BGB eine gegenüber rein tatsächlichen Vereinbarungsgrundlagen abweichende Behandlung der Fälle einer übereinstimmend unzutreffenden Vorstellung der Parteien über die der Höhe nach zu regelnde Verbindlichkeit als keineswegs naheliegend (vgl. für Kalkulationsfaktoren BGH VersR 1970, 243 ff.; BGH LM Nr. 10 a zu § 779 BGB; auch BGH VersR 1963, 1219 f.), ja sogar als schlechthin ausgeschlossen, soweit dieser Irrtum - wie hier - das Bestehen des tatsächlich die Vereinbarung erst auslösenden Rechtsverhältnisses dem Grunde nach betrifft (vgl. RGZ 112, 215 ff., 218 ff. - für das Bestehen eines wirksamen Versicherungsvertrages; RG LZ 1923 Sp. 316 f. - für Gültigkeit eines Mietverhältnisses - dahingestellt in BGH LM Nr. 48 zu § 779 BGB = NJW 1981, 2803 f. = MDR, 1982, 218 f. = BB 1981, 1974 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht